Auswirkungen der Corona-Krise auf statistische Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit
Förderstatistik
Im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise
wird derzeit in den Agenturen für Arbeit sowie den Jobcentern u.a. geprüft, ob Leistungen und Maßnahmen der
aktiven Arbeitsmarktpolitik unverändert oder in alternativer Form (z.B. E-Learning, (Video)-Telefonie, virtuelles
Klassenzimmer) weiter erbracht werden können. Maßnahmen, die nicht unverändert oder in alternativer Form
durchgeführt werden können, sind derzeit unterbrochen, aber nicht abgebrochen. D.h. die Personen bleiben
weiterhin Teilnehmende an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, auch wenn ab April 2020 vorerst keine
Leistungen mehr erbracht werden.
Die statistischen Daten enthalten ab Berichtsmonat April 2020 im Bestand die unveränderten Förderungen, die
unterbrochenen Förderungen sowie auch Förderungen, die in alternativer Form weitergeführt werden können. Ein
getrennter statistischer Nachweis ist nicht möglich. Zudem werden die vorläufigen Ergebnisse nicht mehr
hochgerechnet, da die Hochrechnung auf Erfahrungswerten der Vergangenheit basiert und diese nicht auf die
gegenwärtige Situation angewendet werden können. Dies muss bei den Vorjahresvergleichen berücksichtigt
werden…….
Den kompletten Bericht können Sie unten herunterladen.